Informationsrichtlinie

Schweizbezogene Informationsseite ohne Behauptung eines lokalen Firmensitzes oder Rechtsstatus.

Grundsätze

  • Nur überprüfbare Eigenschaften der lokalen Seitenstruktur beschreiben.
  • Externe Angaben als prüfbedürftig kennzeichnen.
  • Keine erfundenen Unternehmens- oder Kontaktangaben ergänzen.
  • Änderungen externer Inhalte berücksichtigen.

Die regionale Einordnung dient nur der sprachlichen Orientierung für die Schweiz. Ein lokaler Rechtsstatus wird nicht behauptet; offizielle Domains und externe Angaben sind selbst zu prüfen.